Das Thema Arbeit 4.0 ist in aller Munde. Im Kern beschreibt der Begriff den Wandel der Arbeitswelt, der mit der digitalen Transformation verbunden ist. Durch den Einzug neuer Technologien wird Arbeit vernetzter, digitaler und flexibler. Aufgabenprofile, Arbeitsabläufe und Berufsbilder ändern sich oder entstehen gänzlich neu. Viele Unternehmen treiben dahingehend den Strukturwandel bereits intensiv voran – einerseits mit neuen Produkten, Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodellen. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie besitzen 74 Prozent der Unternehmen in Deutschland eine Digitalisierungsstrategie. Andererseits steht immer mehr der gezielte Auf- und Ausbau der notwendigen Fachkenntnisse der Mitarbeiter sowie die Anpassung der Unternehmenskultur im Mittelpunkt, um weiterhin attraktiv für Talente zu sein.
Neue Standards aufnehmen
Wie die im Digitalisierungsprozess unterschiedlich aufgestellten Unternehmen bedarfsgerecht Kompetenzen ihrer Beschäftigten für den digitalen Wandel aufbauen können, zeigt das Beispiel der Metall- und Elektroindustrie. In der Branche haben die Industriegewerkschaft Metall (IG Metall), der Arbeitgeberverband Gesamtmetall, der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) gezielt damit begonnen, aktuelle Qualifikationsanforderungen der digitalen Arbeitswelt bundeseinheitlich in die berufliche Weiterbildung aufzunehmen. Diese neuen Weiterbildungsstandards betreffen Bereiche wie die digitale Vernetzung, Programmierung, IT-Sicherheit oder additive Fertigung und sollen punktgenau für die betriebliche Weiterbildung der Beschäftigten genutzt werden. „Damit entsteht eine attraktive Möglichkeit, die berufliche Handlungsfähigkeit der Fachkräfte zu fördern und weiterzuentwickeln und dabei das berufliche Lernen mit den aktuellen Arbeitsanforderungen im Betrieb zu verbinden“, erklären dazu die Sozialpartner.
Arbeit 4.0: Weiterbildungsbedarf fördern
Auch der Staat unterstützt die Weiterentwicklung von Kompetenzen. Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Entwicklung der Ausbildungsförderung hat die Bundesregierung beispielsweise aktuell besondere Möglichkeiten für eine teamorientierte Qualifizierung von Beschäftigten unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße geschaffen.